Guter Rat im Arbeitsrecht …

Sie möchten wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben?

Da mir unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig ist, sprechen wir bereits mit Beginn des Mandats über anfallende Kosten.

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG regelt, für welche Tätigkeit welche Vergütung zu entrichten ist. Es legt für die Berechnung in der Regel einen Streitwert zugrunde. Je höher dieser ist, umso höher ist die Honorarforderung.
Für das Gerichtsverfahren ist die Erhebung der im RVG vorgesehenen Gebühren verpflichtend.
Im außergerichtlichen Bereich ist eine vom RVG abweichende Vergütungsvereinbarung möglich. Denkbar ist ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Zeitaufwand. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, findet automatisch das RVG Anwendung.

Benötigen Sie einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer sein (§ 34 RVG). Benötigen Sie ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, fallen maximal 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an.
Soll ich Sie nicht nur beraten, sondern außergerichtlich vertreten und zum Beispiel an Ihren Arbeitgeber schreiben, richtet sich die Gebühr nach den Nummern 2300 ff. des Vergütungsverzeichnisses (VV) RVG. Je nach Arbeitsaufwand entsteht eine halbe bis eine zweieinhalbfache Gebühr.

Gern erläutere ich Ihnen Kosten und Chancen bei Ihrem ersten Besuch.

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