Kanzlei Arbeitsrecht Essen

Sie haben als Arbeitnehmer ein dringendes Anliegen, das Sie schnell und optimal lösen wollen?

Ich bin als Rechtsanwältin für Sie da: schnell, persönlich und kompetent.

Irmgard Diephaus - Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Irmgard Diephaus
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Essen

Ob neuer Arbeitsvertrag, Abmahnung, Versetzung oder Kündigung – Als ehemalige Personalleiterin weiß ich, wie sehr diese  arbeitsrechtlichen Themen Sie beschäftigen und wie wichtig Ihnen eine schnelle Antwort auf die sich stellenden Fragen ist. Bei einer Abmahnung möchten Sie wissen, ob Sie sich dagegen z.B. durch eine Gegendarstellung auf jeden Fall wehren müssen. Im Fall der Kündigung möchten Sie erfahren, ob Sie Kündigungsschutz genießen und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg hat.

Für Sie individuell abgestimmte Besprechungstermine sind daher nicht nur zu meinen Bürozeiten sondern auch abends oder am Wochenende möglich.

Vom Erstkontakt bis zur Beendigung des Mandats bin ich Ihre alleinige Ansprechpartnerin und jederzeit für Sie erreichbar.

Als Rechtsanwalt ist es mir wichtig, vertrauensvoll mit Ihnen zusammen zu arbeiten. Basis unserer Zusammenarbeit ist zuallererst eine gute persönliche Beziehung. Ich nehme mir daher viel Zeit für Sie und höre Ihnen zu.

Mit der Entscheidung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich bewusst für die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern entschieden und aus Verbundenheit mit dem Ruhrgebiet meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen gegründet.

Grundlagen meiner  Arbeit als Anwalt sind aktuelles Fachwissen, umfangreiche Kenntnis der Arbeitgebertricks und persönlicher Einsatz.

Irmgard Diephaus - Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Irmgard Diephaus
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Essen

Rechtsanwältin mit der Erfahrung einer Personalleiterin

Nach dem Abitur habe ich aufgrund meines starken Gerechtigkeitssinns das Jurastudium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster absolviert. Bereits während des Studiums hatte ich Arbeitsrecht als Schwerpunkt und auch im juristischen Vorbereitungsdienst, in dem ich unter Anderem bei einem Arbeitgeberverband tätig war. Bei dem Verband fand ich anschließend meine erste Anstellung und habe Unternehmen in allen Fragen arbeitsrechtlich beraten und vertreten. 

Durch den Kontakt zu den Unternehmen entstand mein Wunsch, selbst in der Personalabteilung tätig werden. Nachdem ich zunächst als Personalleiterin bei der ROY ROBSON FASHION GmbH & Co. KG in Lüneburg gearbeitet habe, wechselte ich später als Werkspersonalleiterin zur Hella KG Hueck & Co., einem namhaften Automobilzulieferer. Seit 1992 lebe ich in Essen und war viele Jahre bei der ehemaligen MAN Ferrostaal AG als Personalleiterin tätig. Als Personalleiterin habe ich ständig Verträge verhandelt und geschlossen wie Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag und Sozialplan. Für diese Aufgaben habe ich mich durch den Besuch von Seminaren kontinuierlich arbeitsrechtlich fortgebildet.

Ausschließlich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Mit der Entscheidung für die  Arbeit als Rechtsanwältin bin ich meinem Schwerpunkt aus gutem Grund treu geblieben, da dieses Rechtsgebiet viel Erfahrung und eine hohe Spezialisierung erfordert. Als Anwalt habe ich mich allerdings gegen die Arbeitgeberseite entschieden. Ich berate und vertrete erfolgsorientiert ausschließlich die Arbeitnehmerseite. Von der Prüfung des Arbeitsvertrages bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses setze ich mich schnell, persönlich und kompetent als Rechtsanwalt für Ihre Interessen als Arbeitnehmer ein.

Schwerpunkt Kündigungsschutzstreitigkeiten / Verhandlung von Abfindungen

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen plötzlich einen Aufhebungsvertrag an. Dieser hat fast immer nur Vorteile für Ihren Arbeitgeber. Ich vertrete Sie gern gegenüber Ihrem Arbeitgeber und hole für Sie das beste Ergebnis durch schnelles Tätigwerden und harte Verhandlungsführung heraus. Bei einer Kündigung prüfe ich, ob Sie als Abeitnehmer unter den Kündigungsschutz fallen und reiche bei Vorliegen der Voraussetzungen fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Im Kündigungsschutzprozess werden Ihre Interessen von mir mit Verantwortungsbewusstsein und Verhandlungsgeschick zur Erzielung eines optimalen Ergebnisses wie einer hohen Abfindung vertreten.

Qualität durch Fortbildung 

Es ist mir sehr wichtig, stets über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen. Ich habe daher in 2010 erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht abgeschlossen. Wegen angrenzender Fragen zum Sozialrecht wie der Sperrzeit bei Ihrer eigenen Kündigung habe ich in 2011 den Lehrgang zum Fachanwalt für Sozialrecht ebenfalls erfolgreich absolviert.

Darüber hinaus führe ich seit mehreren Jahren als Rechtsanwalt zwei Fortbildungssiegel. Das Siegel ”Qualität durch Fortbildung“  der Bundesrechtsanwaltskammer erfordert meine regelmäßige Fortbildung in verschiedenen Rechtsbereichen. Für die professionelle Führung von Kündigungsschutzprozessen einschließlich des Aushandelns einer Abfindung habe ich mein Fachwissen aus dem Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gezielt vertieft und das Fortbildungssiegel "Kündigungsschutzrecht" des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. erworben. Dieses Siegel erfordert meine regelmäßige Fortbildung im Kündigungsschutzrecht.

Für das Recht meiner Mandanten

Meine langjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht und meine ständige Fortbildung in diesem Rechtsgebiet sind die Grundlagen für eine entsprechend hohe Qualität in der Beratung und Vertretung meiner Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Personalleiterin in nationalen und internationalen Unternehmen bin ich mit der Arbeit-gebertaktik und den Arbeitgebertricks bestens vertraut.

Ich weiß, warum Ihr Arbeitgeber Sie ausgerechnet am Freitagnachmittag zum Gespräch bittet. Oder warum Besprechungen plötzlich ohne Sie stattfinden.

Ich kann Ihnen treffsicher erklären, was Ihr Arbeitgeber mit seinem Verhalten bezweckt. 

Ich verstehe Sie als Arbeitnehmer und weiß genau, was das die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers für Sie bedeutet.

Sie können mich jederzeit anrufen. Wenn Sie mich nicht erreichen, können Sie mir eine Nachricht hinterlassen und ich rufe Sie garantiert zurück.

Wenn Sie während meiner Bürozeiten gerade nicht telefonieren können, können Sie mir Ihr Anliegen auch über das Kontaktformular schildern.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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