Kündigungsschutz - Was Sie bei einer Kündigung jetzt tun sollten!

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich nun, was zu tun ist?

Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren!
Die Kündigungsschutzklage wird durch eine Klageschrift beim Arbeitsgericht eingereicht. Welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Arbeitsort oder dem Sitz Ihres Arbeitsgebers sowie dem jeweiligen Gerichtsbezirk ab. Hat Ihr Arbeitgeber zum Beispiel seinen Unternehmenssitz in Hannover und Sie arbeiten in einer Niederlassung in Essen, können Sie zwischen den Arbeitsgerichten Hannover oder Essen wählen.

Mit der Kündigungsschutzklage müssen Sie die Arbeitsvertragsparteien genau bezeichnen und die jeweilige Anschrift angeben. Die Anschrift ist wichtig, damit Sie und Ihr Arbeitgeber zum Gerichtstermin geladen werden können. Mit der Klageschrift müssen Sie außerdem einen Antrag stellen, damit das Gericht Ihr Ziel erkennen kann. Die Kündigungsschutzklage muss also den Antrag enthalten, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist. Der Gesetzgeber schreibt dies so vor, auch wenn Sie eventuell bei Ihrem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten möchten.

Achtung: Frist einhalten!

Es ist außerdem sehr wichtig, dass Sie die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage einhalten. Nach Zugang, also Erhalt der Kündigung, können Sie die Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf der Frist können Sie die Kündigung nicht mehr mit der Kündigungsschutzklage angreifen. Das bedeutet, durch Versäumen der Frist kann eine unwirksame Kündigung wirksam werden.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung und kläre mit Ihnen, ob eine Klage gegen die Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Spezialistin im Kündigungsschutzrecht

Ich habe den Anspruch als Anwalt, Ihre Interessen in jeder Hinsicht optimal zu vertreten.

Über die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges zum Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zum Fachanwalt für Sozialrecht hinaus bilde ich mich daher als Rechtsanwalt jedes Jahr umfangreich im Arbeitsrecht weiter. Für eine professionelle Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigung einschließlich des Aushandelns einer Abfindung habe ich insbesondere das Fortbildungssiegel Kündigungsschutzrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. erworben.

Bild von Siegel

Irmgard Diephaus
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Essen